Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Workshops, Trainings, Moderationen und Beratungsleistungen von RetroWerk, Inhaber Patrick Görner, gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist die Durchführung von Workshops, insbesondere Retrospektiven, Teamformate, Moderationen und vergleichbare Formate, in Präsenz oder digital.
2.2 Es handelt sich um Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer oder messbarer Erfolg wird nicht geschuldet.
2.3 Inhalt, Umfang, Dauer, Teilnehmerzahl und Ort ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch Annahme des Angebots in Textform zustande.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
4.3 RetroWerk ist berechtigt, bei einmaligen Workshops die Vergütung vollständig vor Durchführung in Rechnung zu stellen.
4.4 Reise, Übernachtungs und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
4.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
5. Stornierung und Terminverschiebung
5.1 Eine kostenfreie Stornierung ist bis 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin möglich.
5.2 Bei Stornierung zwischen 29 und 14 Kalendertagen vor dem Termin werden 50 Prozent der vereinbarten Vergütung fällig.
5.3 Bei Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor dem Termin wird die volle Vergütung fällig.
5.4 Terminverschiebungen gelten als Stornierung mit anschließender Neubuchung, sofern nichts anderes vereinbart wird.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung gegeben sind.
6.2 Bei Präsenzworkshops umfasst dies geeignete Räumlichkeiten, notwendige Präsentationstechnik sowie die vereinbarte Teilnehmerzahl.
6.3 Bei digitalen Workshops stellt der Auftraggeber eine stabile Internetverbindung sowie geeignete Endgeräte sicher.
6.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
7. Wiederkehrende Leistungen
7.1 Bei regelmäßig gebuchten Workshops gelten die im Angebot vereinbarten Laufzeiten.
7.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende der vereinbarten Laufzeit.
7.3 Anpassungen der Vergütung für Folgeperioden bleiben vorbehalten, sofern sie rechtzeitig angekündigt werden.
8. Urheberrechte und Nutzungsrechte
8.1 Sämtliche Workshopkonzepte, Methoden, Präsentationen, Arbeitsmaterialien und digitale Inhalte bleiben geistiges Eigentum von RetroWerk.
8.2 Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
8.3 Insbesondere ist eine Nutzung zur Durchführung eigener Trainingsformate nicht gestattet.
9. Haftung
9.1 RetroWerk haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RetroWerk nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
9.4 Die Haftung ist insgesamt begrenzt auf die Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Vergütung.
10. Höhere Gewalt
10.1 Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Krankheit, behördliche Anordnungen, Reisebeschränkungen, Streiks oder technische Ausfälle, berechtigen zur Verschiebung der Leistung.
10.2 In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.